Handbuch - Transparenz und Sicherheit
Abschlussbedingungen
K18-9 Es gibt eine Vertrauensperson für Mobbing, Diskriminierungen und Diversitätsthemen
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Anforderung
- MA oder Pflegeempfänger*innen/Patient*innen/Klient*innen, die gemobbt, diskriminiert werden oder Rassismus erfahren, können sich an eine Vertrauensperson wenden.
- Die Vertrauensperson ist auch Ansprechperson für MA und Pflegeempfänger*innen/Patient*innen/Klient*innen für Diversitätsthemen.
- Die Vertrauensperson hat an den Basisfortbildungen zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und (post-)migrantischer Vielfalt teilgenommen.
Dokumententyp
- Stellenbeschreibung
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Was
- Eine Vertrauensperson steht bei Diskriminierung beratend zur Seite, kann vermittelnd tätig werden und unterliegt der Schweigepflicht. Die Vertrauensperson bietet Beratung und emotionale Unterstützung, um den Betroffenen zu helfen, die erlebten Situationen zu verarbeiten.
Warum
- Die Benennung einer Vertrauensperson für Mobbing-, Diskriminierungs- und Diversitätsthemen ist eine wichtige Maßnahme, um sicherzustellen, dass die MA und Pflegeempfänger*innen/Patient*innen/Klient*innen einen sicheren Ort haben, an dem sie ihre Bedenken mitteilen können.
Wie
- Es ist wichtig, klare Richtlinien und Erwartungen für die Rolle der Vertrauensperson festzulegen. Dies könnte beinhalten, dass sie als Ansprechpartner*in für Pflegeempfänger*innen/Patient*innen/Klient*innen und MA dienen, ihre Bedenken und Anliegen an die Einrichtungsleitung weiterleiten, bei der Lösung von Problemen unterstützen und als Vermittler*in fungieren.
- Eine Vertrauensperson unterliegt der Schweigepflicht.
- Es ist wichtig, die Pflegeempfänger*innen/Patient*innen/Klient*innen und MA in den Prozess einzubeziehen und ihre Meinungen und Präferenzen bei der Auswahl von Vertrauenspersonen zu berücksichtigen.
- Bei Bedarf initiiert die Vertrauensperson Konfliktlösungs- und Mediationsprozesse, um eine faire und respektvolle Lösung für alle Beteiligten zu erreichen. Sie fördert den Dialog und unterstützt bei der Klärung von Missverständnissen.
- Machen Sie im Organigramm und mit einem Aushang deutlich, wer die Funktion der Vertrauensperson hat und wie diese zu erreichen ist.
- Die Benennung der Vertrauensperson sollte ausschließlich auf freiwilliger Basis geschehen. Bedenken Sie: nicht alle LSBTI*MA oder MA mit Migrationsgeschichte möchten automatisch diese Funktion übernehmen.
- Die benannte Person sollte angemessen geschult und vorbereitet sein, um die Aufgaben einer Vertrauensperson in Diversitätsfragen zu verstehen und zu erfüllen.
- Die Vertrauensperson sollte an Basisfortbildungen zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt und (post-)migrantischer Vielfalt teilnehmen.
Weiterführende Informationen