K18-6 Es gibt eine Prozessbeschreibung zum Umgang der Einrichtung mit diskriminierendem, rassistischem Verhalten von Pflegeempfänger*innen/Patient*innen/Klient*innen gegenüber MA

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Anforderung

  • Es liegt eine Prozessbeschreibung mit geeigneten Maßnahmen vor

Dokumententyp 

  • Prozessbeschreibung

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Glühbirne  Was

  • Eine verbindliche Prozessbeschreibung zum Umgang mit diskriminierendem Verhalten bietet Orientierung und Sicherheit. Sie definiert, wie Vorfälle gemeldet und dokumentiert werden.
  • Sie klärt Zuständigkeiten innerhalb der Organisation und beschreibt Maßnahmen zur Sensibilisierung und Schulung des Personals. 
  • Vorgaben zur Deeskalation und Regelungen zu möglichen Sanktionen helfen, angemessen auf diskriminierendes Verhalten zu reagieren.

Fragezeichen  Warum

  • Ein strukturiertes Vorgehen schafft Sicherheit für Mitarbeitende und ermöglicht einen professionellen Umgang mit diskriminierendem Verhalten. Dabei signalisieren klare Leitlinien eine diskriminierungsfreie und wertschätzende Unternehmenskultur.

  • Durch eine frühzeitige Erkennung problematischer Situationen können Konflikte reduziert und angemessene Maßnahmen eingeleitet werden.

  • Die eindeutige Festlegung von Verantwortlichkeiten und Eskalationsstufen gewährleistet eine konsequente Reaktion.

  • Mitarbeiter*innen erfahren durch klare Regelungen Unterstützung, was ihr Vertrauen in die Organisation stärkt und ihre psychische Gesundheit sowie Arbeitszufriedenheit positiv beeinflusst.

CHeck-Box  Wie 

  • Die Prozessbeschreibung könnte wie folgt aussehen: 
    • Offene Kommunikation und klare Handlungsrichtlinien sind entscheidend für respektvolles Verhalten in Einrichtungen
    • Jeder Vorfall von diskriminierendem oder rassistischem Verhalten sollte von der*dem betroffenen MA unverzüglich gemeldet werden. 
    • Betroffene MA erhält direkte Unterstützung durch Vorgesetzte oder Beratungsstellen.
    • Eine gründliche Analyse des Vorfalls erfolgt durch die dafür zuständige Stelle, um die Hintergründe und Ursachen zu verstehen. 
    • Alle getroffenen Maßnahmen werden dokumentiert, um eine lückenlose Nachverfolgung zu ermöglichen. Dies dient auch der Unterstützung des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses.

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