Glossar
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I
Institutionelle DiskriminierungInstitutionelle Diskriminierung bedeutet eine dauerhafte Benachteiligung sozialer Gruppen, die auf Regeln, Normen und Routinen basiert. (Schmidt L. & Hasse R. (2012) Handbuch Bildungs- und Erziehungssoziologie, S. 883-899.) | |
IntegrationEin differenzierter Integrationsbegriff bezieht sich auf die gesamte Gesellschaft und deren Diversität und beschreibt eine chancengleiche Teilhabe aller an allen zentralen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. (Vgl. Neue deutsche Medienmacher*innen - Glossar | |
Inter*Oberbegriff für Menschen, die gesunde Variationen körperlicher Merkmale (Chromosomen, Hormone, Anatomie) aufweisen, die nicht der medizinischen Normen von weiblich und männlich entsprechen. | ||
Inter*-Flagge | |
IntersektionalitätDer Begriff Intersektionalität beschreibt das Zusammenwirken und die Verschränkung verschiedener Diversitätsmerkmale, die einzeln schon zu Diskriminierung führen können. Mit dem Begriff wird hervorgehoben, dass für ein umfassendes Verständnis von Diskriminierung deren einzelne Formen nicht unabhängig voneinander betrachtet werden dürfen, weil sie gemeinsam wirken. (In Anlehnung an IDA e.V. 06.05.2026) | |
