Selbstbestimmungsgesetz

Das SBGG (Selbstbestimmungsgesetzt) erleichtert es transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen. Die Änderung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Standesamt. Das Gesetz ersetzt das Transsexuellengesetz (TSG) von 1980. Eine gerichtliche Entscheidung über den Antrag ist nicht mehr erforderlich. Es ist auch nicht mehr erforderlich, zwei Gutachten von Sachverständigen einzuholen. Das SBGG ist am 1. November 2024 in Kraft getreten.

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